PRÄQUALIFIZIERTER BETRIEB
LE FIGARO IST VERTRAGSPARTNER ALLER KRANKENKASSEN!
Präqualifizierung als Hilfsmittelerbringer der Krankenkassen
Nach § 126 des Sozialgesetzbuches Teil V dürfen Hilfsmittel (Perücken, Haar-Integrationen, ...) nur noch von Vertragspartnern der Krankenkassen abgegeben werden, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen.
LE FIGARO hat das Verfahren der Präqualifizierung von Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich durchlaufen.
LE FIGARO erfüllt die Anforderungen.
LE FIGARO ist damit zur ausreichenden, zeckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel berechtigt.
LE FIGARO ist durch die Präqualifizierung zur Direktabrechnung mit den vertraglichen Krankenkassen berechtig.